Tatort: Grafikerin klagt auf finanzielle Beteiligung
Wie aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hervor geht, droht dem ARD eine Klage der Grafikerin, welche die Urheberin des bekannten Vorspanns der beliebten Krimiserie sein will.
Wie die freischaffende Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa angibt, hat sie vor 40 Jahren den Vorspann der ARD-Serie Tatort entwickelt. Zum damaligen Zeitpunkt gab es eine entsprechende Ausschreibung der ARD-Sendeanstalten, auf Grind der von einem Redakteur eine Produktionsfirma beauftragt wurde, einen Vorschlag einzureichen. Diese wiederum soll den Auftrag an die freie Grafikerin Böttrich-Merdjanowa weiter gegeben haben.
Sie fertigte nach eigenen Angaben ein entsprechendes Storyboard an, dessen Inhalt der bekannte Vorspann mit Fadenkreuz und Fingerabdruck war. Auch bei den Dreharbeiten ihres Entwurfes will sie mitgewirkt haben. Auch erhielt die Grafikerin selbstverständlich ein Honorar für ihre Arbeit in Höhe von 2500,–DM.
Dies ist ihr nun jedoch nicht mehr genug. Sie möchte auch am jahrelangen Erfolg der Serie partizipieren und fordert deshalb sowohl eine finanzielle Beteiligung an den Erträgen der Sendungen als auch ihre Nennung im Abspann.
Bei der ARD steht man der Klage hingegen etwas erstaunt gegenüber. Dort ging man bisher davon aus, dass der Entwurf und somit auch der Vorspann aller Tatort-Folgen von einer Produktionsfirma stamme. Zudem sei es nicht üblich, Grafiker und Gestalter des Vorspanns namentlich zu nennen.
Wie die Klage ausgeht, welche einige Fragen beinhaltet, die bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurden, bleibt indes abzuwarten. Die Verhandlung soll berichten zu Folge bereits am 16. Dezember vor dem Landgericht München I stattfinden.